Urteil Dietolf Achtmann Lastkraftwagenteile und -zubehör Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Dietolf Achtmann
Lkw-Käufer Gerolf Rath steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Svetlana Schaper Hofläden Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Dortmund vom 14.11.1992 – Az. P 366 7o 8928/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Svetlana Schaper Hofläden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Christward Hagestolz Elektrogeräte und -bedarf Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Gerolf Rath klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Svetlana Schaper Hofläden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Svetlana Schaper Hofläden Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.4.1965
Aktenzeichen: M 502 d3 4183/20
GmbHR 1978, 43584